top of page
Abrechnung
Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich private Leistungen, die gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden.
​Je nach Tarif erstattet die private Krankenversicherung, die Beihilfe und die Zusatzversicherung für Heilpraktiker den Rechnungsbetrag voll oder anteilig. Dazu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung nach verschiedenen Kriterien.
Eine Übersicht über die Kostenbeteiligung der jeweiligen Krankenkassen finden Sie unter Osteokompass oder Sie informieren sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.
bottom of page